AGB Skischule Bergeralm –
Wichtige Hinweise für deine Bestellung
- Privatkurse finden bei jeder Witterung statt.
- Storno von Privatunterricht ist kostenfrei bis 16 Uhr des Vortages möglich, danach verrechnen wir 50% des bezahlten Privattarifes.
- Verlängerung der Kurse zum Verlängerungstarif ab dem 3. Kurstag möglich.
- Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!
- Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.
- Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen, oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.
- Im Skikursbeitrag ist die Bentzung der Liftanlagen nicht miteinbezogen.
- Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.
- Preisrückerstattung aufgrund von Verletzung oder Krankheit nur mit ärztlichen Attest. Bei nicht genützten Tagen wird der Differenzbetrag zurückbezahlt.
- Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen, ab. Unfalll- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
- Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
- Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule Bergeralm aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Bergeralm und deren Kunden unsere AGB´s. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können über Internet, telefonisch oder direkt vor Ort durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule als fest gebucht.
In besonderen Ausnahmefällen behält sich die Skischule Bergeralm eine kurzfristige, zeitliche Änderung der Kurszeiten vor.
Die Angebote der Skischule Bergeralm sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch die Skischule.
Bei Buchungen vor Ort (Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet.
Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Für die am Erfüllungsort abgeschlossenen Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung im Skischulbüro zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule Bergeralm über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Bergeralm über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.
Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die Skischule Bergeralm. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule zur Vertragsauflösung berechtigt.
Anweisungen der Skischule hat der Vertragspartner zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Bergeralm zur umgehenden Vertragsauflösung.
In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 4 Personen, behalten sich die Skischule das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden zu reduzieren.
5. Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen. Die Skischule Bergeralm lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers
6. Gewährleistung
Allfällige Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich vor Ort im Skischulbüro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts bei schuldhaften Nichtanzeigen. Ansprüche gegen die Skischule Bergeralm sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall und Krankheit, unter Vorlage des Originalbeleges (Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.
8. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Bergeralm sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
10. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.