AGB
AGB Skischule Bergeralm - Snowsport Georg Messner - Steinach
Wichtige Hinweise für Ihre Bestellung
Privatkurse finden bei jeder Witterung statt.
Storno von Privatunterricht ist kostenfrei bis 16 Uhr des Vortages möglich, danach verrechnen wir 50% des bezahlten Privattarifes.
Verlängerung der Kurse zum Verlängerungstarif ab dem 3. Kurstag möglich.
Das Kursticket ist nicht übertragbar! Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!
Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.
Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen, oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.
Im Skikursbeitrag ist die Bentzung der Liftanlagen nicht miteinbezogen. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule keinen Ersatz.
Wir lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen, ab. Unfalll- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
Allen Lieferungen und Leistungen der Skischule Bergeralm aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Bergeralm und deren Kunden unsere AGB´s. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können über Internet,
telefonisch oder direkt vor Ort durchgeführt werden. Reservierungen
gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule als fest
gebucht.
In besonderen Ausnahmefällen behält sich die Skischule Bergeralm eine kurzfristige, zeitliche Änderung der Kurszeiten vor.
Die
Angebote der Skischule Bergeralm sind freibleibend. Für die Annahme der
Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich unsere
schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. Mündliche oder
telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher und
schriftlicher Bestätigung durch die Skischule.
Bei Buchungen vor Ort
(Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem
Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet.
Alle von uns
genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart ist,
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind
ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Für die am Erfüllungsort abgeschlossenen Verträge ist das Entgelt für
die durchzuführende Dienstleistung im Skischulbüro zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule Bergeralm über seine
Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend
aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und
den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.
Ebenfalls hat er die Skischule Bergeralm über seinen Gesundheitszustand
und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.
Vor Beginn des
Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung
der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu
veranlassen.
Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die
Skischule Bergeralm. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers
erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu
befolgen. Andernfalls ist die Skischule zur Vertragsauflösung
berechtigt.
Anweisungen der Skischule hat der Vertragspartner zu
befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die
Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss
berechtigt die Skischule Bergeralm zur umgehenden Vertragsauflösung.
In
den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung
keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Verkleinert
sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 4
Personen, behalten sich die Skischule das Recht vor, diese
zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden zu reduzieren.
5. Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen. Die Skischule Bergeralm lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Skiunterricht ereignen ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers
6. Gewährleistung
Allfällige Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich vor Ort im Skischulbüro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts bei schuldhaften Nichtanzeigen. Ansprüche gegen die Skischule Bergeralm sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen
nur bei Unfall und Krankheit, unter Vorlage des Originalbeleges
(Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes
möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der
tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu
berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich
jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.
8. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Bergeralm sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
10. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.